Zulassung
Die Zulassungsbedingungen für den Eintritt in eine zweisprachige Klasse entsprechen den Zulassungsbedingungen für eine Aufnahme oder einen Übertritt in das 10. Schuljahr (Tertia) einer einsprachigen Klasse.
Eine Aufnahme in eine zweisprachige Klasse nach dem ersten Ausbildungsjahr ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Im Programm Sport-Kultur-Studium zugelassene Schülerinnen und Schüler können auch in zweisprachige Klassen aufgenommen werden. Aber eine Aufteilung eines Ausbildungsjahres auf zwei Jahre ist in zweisprachigen Klassen nicht möglich.